Rätselhafte Scharten
Fritz W. Franzmeyer
Rätselhafte Scharten an der alten Dorfkapelle in Barkhausen
und der Rathauslaube in Minden
Steinscharten! Sucht man sie unter diesem Begriff im Internet, landet man bei der Postleit-zahl 94481 im Bayrischen Wald. Auch auf einem 2541 Meter hohen Gipfel am „Heilbronner Weg“ im Allgäu. Dabei braucht der Barkhauser nur zu seiner historischen Dorfkapelle zu wandern, um eindrucksvolle Steinscharten zu sehen. Sie durchfurchen dort, am eindrucks-vollsten an der Südostecke, allerdings nicht „triassischen Hauptdolomit“, sondern nur den guten alten Porta-Sandstein. Und sie sind um viele Größenordnungen kleiner als die „Kleine Steinscharte“ im Allgäu. Noch bequemer haben es die Mindener. Sie laufen tagtäglich daran vorbei. Denn Steinscharten zieren das zentral gelegene Gebäude der Stadt, das Rathaus, ge-nauer: die Pfeiler und Rundsäulen der Rathauslaube.
Zum Glück gibt es Synonyme: Schleifscharten, auch Wetz- oder Schabrillen. Da wird man denn fündiger. Man staunt, wo es sie nicht alles gibt: in Österreich, Bayern, Hessen, Nieder-sachsen, im Saarland, in der Pfalz, im Brandenburgischen. Vermutlich sind sie über halb Eu-ropa verstreut. Das Merkwürdige: Meist findet man sie an Kirchen, an deren Portalbegren-zungen, Vorhallen oder Kantensteinen. Gelegentlich kommen sie aber, wie man in Minden sieht, auch an alten Profanbauwerken wie Rathäusern, Stadttoren, Brücken oder Prangern vor. Ich selbst wurde auf sie an der Donau und in Brandenburg aufmerksam. Erst das schärfte meinen Blick dafür auch im heimischen Raum. Bis dahin war ich hier achtlos daran vorüber gegangen.
Nun war ich neugierig geworden. Wer schliff diese Rillen? Entstanden sie zur gleichen Zeit oder nach und nach? Vor allem: Welchem Zweck dienten sie? Waren hier bereits vorher vorhanden gewesene „Schleifsteine“ verbaut worden? Sind post-mittelalterliche „Tagger“ am Werk gewesen, die zwar keine Spraydosen, wohl aber Kratzwerkzeuge zur Verfügung hatten?
Wer sucht, der findet – sollte man meinen: allgemein in der Literatur zu Sakral- und Pro-fanbauten oder speziell im Barkhauser Kapellenbuch resp. zur Baugeschichte des Mindener Rathauses. Ich fand aber nirgendwo eine eindeutige Erklärung, weder im Allgemeinen noch im Minden und Barkhausen betreffenden Besonderen. Wohl aber gibt es hier und da – wenn auch nicht bei uns – eine Menge Vermutungen und Spekulationen, zum Teil gestützt auf anekdotischen Augenschein. Der ehemalige Landeskonservator von Hessen, Gottfried Kiesow, zählt auf :
Nach einer dieser Erklärungsversuche brauchten Bauern, Handwerker und Bürger harten Sandstein zum Schleifen ihrer Geräte. Den fanden sie an öffentlichen Gebäuden. Dafür spricht, dass etwa in Melsungen, wo Sandstein in der Brücke über die Fulda verbaut wurde, die Bürger so häufig beim Schleifen ihrer Axt-„Barten“ (Schneiden) beobachtet wurden, dass man sie noch heute „Bartenwetzer“ nennt und ihnen auf der Brücke sogar ein Denkmal ge-setzt hat. Vielerorts kommt Sandstein aber eben nur, wenn überhaupt, am Kirchenbauwerk vor. Nach einer kriegerischen Variante dieser Erklärung wurde unter allen Sandsteingebäuden gerade die Kirche ausgesucht: Man schliff vor Feldzügen oder Belagerungen Waffen just dort, wo man sich himmlischen Beistand erhoffen konnte.
Wat den einen sin Uhl, es den annern sin Nachtigall. Den Verfechtern der kirchlichen „Scharfmacherthese“ treten diejenigen entgegen, die meinen, Waffen seien, wenn auch nur symbolisch, stumpf gemacht worden – weil man den heiligen Raum der Kirche nur mit stumpfen Schwertern, Äxten und Lanzen habe betreten dürfen, wollte man auf göttlichen Segen hoffen. Für diese These spricht nach Kiesow, dass sich Schleifrillen auch an Kirchen aus Backstein finden, der sich bekanntlich zum Schärfen nicht eignet.
Eine vierte Deutung bedient sich zwar ebenfalls übersinnlicher Kräfte, doch nicht im Glauben, sondern im Aberglauben, und nicht zu kriegerischem, sondern zu medizinischem Behufe, soll doch das aus den Rillen gekratzte Steinmehl, vermischt mit Tinkturen nach Art des Dr. Eisenbart, den bösen Blick und andere teuflische Besessenheiten zu heilen vermocht haben. Auch soll es gegen Fährnisse aller Art auf Fernreisen und Kriegszügen gewirkt haben.
Eine wieder andere These besagt, dass den Steinen immer zur Osterzeit zuleibe gerückt wurde. Durch Reiben eines Kiesels in den harten Sandsteinrillen über einem Zündschwamm habe man das Osterfeuer entfacht.
Doch der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Beim Rätsel der Schleifrillen reicht sie vom Griffelspitzen der Schulkinder über schmerzhafte Bußübungen mittels Fingernagelkratzens bis hin zu hochzeitlichen Freundschaftsbeschwörungen zwischen den beteiligten Familien durch „Schlagen in dieselbe Kerbe“.
Was ist nun richtig? Das Erscheinungsbild ist zwar allenthalben dasselbe oder ähnelt sich, doch nichts spricht dagegen, dass es regional oder im Zeitablauf unterschiedliche Ursachen hat. So sollten wir im Falle der Barkhauser Kapelle und des Mindener Rathauses die verschiedenen Thesen nach unseren heimischen Gegebenheiten und Umständen auf ihren Erklärungswert hin prüfen.
Zunächst zur Kapelle. Hier dürfte die „Kriegszugthese“, in der scharfen wie der stumpfen Variante, von vornherein ausscheiden. Kriegsdienstpflichtige Adlige und Freibauern gab es in Barkhausen nicht. Das Gut Wedigenstein gehörte zum Mindener Domkapitel. Außerdem war Barkhausen kein eigenständiges Kirchspiel, sondern zählte zur Landgemeinde von St. Martini. Nicht abwegig ist dagegen die Belagerungsthese. Die Kapelle ist ein wehrhaftes Bauwerk. Um die Zeit ihrer Entstehung gab es im Raume Minden Fehden die Fülle – zwischen Katholiken und Protestanten, Klerikern und Bürgern, regionalen Machthabern dieser und jener Couleur. Die ungeschützten Bauern gerieten oft in Bedrängnis und flüchteten sich mit ihren Familien hinter die dicken Kapellenmauern. Dass es freilich die arbeitsamen Bauern nötig gehabt hätten, ihre Waffen, die zugleich ihr Arbeitsgerät waren, extra zu schärfen, darf bezweifelt werden.
Verworfen werden muss auch die „Schleifthese“. Gerade an der Porta stand Sandstein, der dort schon seit dem hohen Mittelalter abgebaut wurde, hinreichend zur Verfügung. Jeder Bauer konnte sich seinen eigenen Schleifstein beschaffen und musste nicht eigens, das Gerät auf dem Karren, zeitaufwändig zur Kapelle ziehen. Wurde schon nicht an der fertigen Kapelle Gerät geschliffen, so schon gar nicht an einem einzelnen Stein, der später in der Kapelle ver-baut wurde. Denn die Schleifrillen ziehen sich zum Teil ohne Versatz über zwei bis drei Steinlagen hin. Außerdem kommen sie nicht nur an der Südostecke, sondern – in geringerer Ausprägung – auch an der Südwest- und der Nordwestecke vor. Sie lassen zudem nach Tiefe und Länge nicht auf eine praktische Art des Schneidenschärfens schließen. In der Literatur wird sogar behauptet, dass ein Schärfen auf diese Art gar nicht möglich sei. Die fugenüber-greifende Länge der Rillen beweist aber etwas viel wichtigeres: dass die Gepflogenheit des Rillenschleifens, wann immer sie aufgekommen sein mag, mindestens noch bis 1540 fortdauerte, denn dieses Jahr gilt als das Baujahr der Kapelle.
Auf Fernreisen machte sich in den Jahrhunderten nach der Reformation von Barkhausen aus auch niemand auf den Weg, bedurfte also auch nicht der mit himmlischer Behütungskraft ausgestatteten Steinmehltinktur.
Bleiben, wenn man von den „Exoten“ absieht, zwei Thesen übrig: der Hexenbann und die Osterfeuerthese. Sie unterscheiden sich nicht einmal grundsätzlich. Denn bereits unsere säch-sisch-germanischen Vorfahren brannten zur Sonnenwendfeier Feuer ab, mit denen Dämonen und böse Geister gebannt werden sollten, welche die Ernte des kommenden Sommers hätten vernichten können. Der Brauch wurde später ins Christliche gewendet. Andererseits ist die dem kirchlichen Schleifmehl zugeschriebene Wirkung gegen Fallsucht und andere Gebrechen nichts anderes als eine harmlosere Variante der Hexenbannthese. Ein praktischer Unterschied zwischen dieser und der Osterfeuerthese liegt aber darin, dass ein Osterfeuer nur einmal im Jahr entfacht wird, während die Herren Exorzisten oder Quacksalber unabhängig von der Jahreszeit ihrer Berufung nachgingen.
Für unseren Raum ist die Hexenbannthese selbst in ihrer scharfen Form nicht unplausibel. Wir wissen, dass im 17. Jahrhundert gerade hier die „Hexen“-Verfolgung hoch in Blüte stand. In Lemgo wütete „Hexenbürgermeister“ Hermann Cothmann. Die Universität Rinteln war berüchtigt für ihre juristischen Hexenatteste. Auch am Barkhauser Weserufer wurde 1651 eine Schwangere wegen Zauberei lebendig verbrannt. Kein Wunder, dass man solchem Arbeitskräfte- und Bräuteschwund entschieden vorbeugen wollte. Für das Vorhandengewesensein vielfältiger Anlässe zum Hexenbann in seiner abgeschwächten Form bedarf es keines besonderen Beweises.
Aber auch der Osterfeuerbrauch war und ist in unserem Raume sehr verbreitet. Allerdings sprechen Feuerschutzgründe gegen die Entfachung eines großen Feuers inmitten zahlreicher Höfe und in der Nähe der Schule – trotz des nahen Löschteiches, der damals noch im Zuge der Ortsbeeke aufgestaut war. Plausibler wäre ein Standort auf freiem Felde gewesen. Dort konnte man die Feuer von weither sehen, und es ist bekannt, dass die Dörfer um die höchste Flamme wetteiferten. Aufs Feld hätte man allerdings die Flamme per Fackel tragen müssen. Dazu hätte sich ein bäuerliches Herdfeuer eher angeboten als die Reibeprozedur an der Kapel-le.
So wäre denn die Osterfeuerthese auf die Vermutung angewiesen, dass die umständliche Entfachung der Flamme eine rituelle Komponente des Osterfeuerfestes war. Sie muss nicht einmal aus älterer, vorchristlicher Zeit stammen. Vielerorts diente das Entfachen des Oster-feuers zugleich zum Anzünden der Osterkerzen, die dann in die Kirche oder Kapelle getragen wurden. Es ist schwer vorstellbar, dass man zu solch festlichem Brauche auf den profanen Flammentransport aus dem Küchenherd zurückgegriffen hätte. In feierlich-fröhlichem Zuge mag dann die am Kapellenstein entzündete Flamme auch zum Stapel begleitet worden sein.
Und welche These greift im Falle des Mindener Rathauses? Zunächst einmal hat man es hier mit einem gewissen Diagnoseproblem zu tun. Einige Längs- und Querrillen an den Rundsäulen erweisen sich bei näherem Hinsehen als witterungsbedingt. Eine lange Vertikal-rille wurde zur Vorbeugung gegen fortschreitende Erosion sogar mit Zement ausgefüllt. Tiefe Vertikaleinschnitte an den Basen einiger Säulen dienten als Führungsnuten für Verankerungen aus Rundstahl, von denen eine sogar noch existiert und den Ursprung dieser „Rillen“ deutlich erkennen lässt. Notwendig geworden sein mag diese Verankerung bei der Absenkung des Laubenbodens nach Osten hin um bis zu einem Meter, als man 1896 die Niveaudifferenz zwischen Rathaus und ehemaliger Bischofsstadt beseitigte.
Den Rillen an der Barkhauser Kapelle ähnliche findet man an einigen wenigen Steinen der vierkantigen Pfeiler, die wie die Kapelle aus Portasandstein gemauert sind. Sie sind aber nicht so ausgeprägt und führen auch nicht über die Fugen zwischen den Blöcken hinaus. Bei den vielfältigen Umbau- und Reparaturarbeiten am Rathaus (1584, 1663, 1858, 1894) hat man sich über die Jahrhunderte hinweg zwar stets bemüht, die Laube mit ihrem Maßwerk so wenig wie möglich anzutasten. Die Vierkantpfeiler wurden aber vor Eingriffen nicht verschont, und es ist nicht garantiert, dass alle Blöcke noch ihren ursprünglichen Platz haben. Die an ihnen befindlichen Schleifrillen sind also zeitlich schwer einzuordnen. Denn die Laube wurde bereits im 13. Jahrhundert gebaut. Lediglich die Ähnlichkeit mit den Rillen an der Barkhauser Kapelle und andernorts lässt vermuten, dass auch sie aus der frühen Neuzeit stammen.
Die Rillen sind auch schwer zu deuten. Keine These der Kiesow’schen Sammlung will so recht passen. Heilsame oder geisterbannende Wirkung wird vom Schleifmehl eines Profanbaus niemand erwartet haben. Messer und Beile wurden hier sicher nicht geschärft. Zwar be-herbergte die Laube von 1666 bis 1896 die Bänke (Scharren) der Fleischerinnung, doch wurde auf ihnen nur verkauft, nicht gemetzgert. Denkbar ist auch ein symbolisches Entschärfen von Waffen beim Betreten der Laube, als diese – von 1309 bis ins 17. Jahrhundert – als Niedergericht diente. Das gebot die Friedenspflicht an solchem Orte.
Ganz anders mit einigen Ausschabungen an den Rundsäulen. Man kann sie nicht als Rillen bezeichnen. Sie haben die Form von klaffenden Wunden, Schlitzen, die sich zur Mitte hin erweitern und an den etwa 40 cm auseinander liegenden Enden spitz zulaufen. Zweifellos sind auch sie das Resultat häufigen Schabens oder Reibens mit harten Gegenständen. Ihr Anfangsstadium ist an benachbarten, dem Stein offenbar ohne Ansatz eines Musters zugefügten, ähnlichen Verletzungen zu erkennen. Solche Schleifspuren gibt es an der Barkhauser Kapelle nicht. Ein weiteres kommt hinzu. Jeweils mindestens eine Seitenwand der Schlitze wirkt wie glatt geschliffen. Sie hat zudem eine bräunliche, wie von Resten von Roststaub oder organischem Abrieb stammende Einfärbung.
In dieser Kombination von Erscheinungsmerkmalen – Form, Glätte und Farbe – mag nun der Schlüssel zur Lösung dieses Phänomens liegen. In der im Internet zum Thema Schleifrillen geführten Diskussion wird am Beispiel von St. Arnual in Saarbrücken, wo ganz ähnliche, wenn auch deutlich kleinere, Auskerbungen zu besichtigen sind, als wahrscheinlich angenommen, dass hier mit harten, unter Umständen rotierenden Holzscheiben Reibungshitze zum Anzünden des Osterfeuers erzeugt wurde. Das könnte ähnlich auf Minden passen. Nach Auskunft des Instituts für Holzforschung an der Universität für Bodenkultur in Wien ist es sehr wohl möglich, dass sich phenolische Farbstoffe aus dem Holz, durch Oxidation verändert, über Jahrhunderte hinweg in den Steinporen halten. Nicht auszuschließen ist aber auch eine Reibung mit funkensprühendem Eisen oder Eisenstein.
Jedenfalls mangelte es nicht am Anlass. Monika M. Schulte weist darauf hin, dass sich Bürgermeister und Rat der Stadt, nach gefährlichen Bränden in früheren Jahren, im Jahre 1613 gezwungen sahen, Osterfeuer „auf dem Marktplatz und in den Straßen“ zu verbieten. Solche Feuer waren offenbar seit langem Brauch. Und der war wohl schwer zu unterdrücken. Jedenfalls wurde das Verbot 1640 erneuert. In dem diesbezüglichen Erlass wurde vor allem die Jugend ermahnt. Nach Jugendstreichen sehen die Schleif-„Wunden“ in der Tat aus. Es wäre schon sehr erstaunlich, sollten die Kirchenoberen von St. Arnual in Saarbrücken oder die Ratsherren von Minden den unansehnlichen Beschädigungen der altehrwürdigen Steine an der baulichen Verkörperung ihrer Macht die Zustimmung erteilt oder sie ihnen gar selber zugefügt haben. In Minden gilt dies jedenfalls für die – auch nur relevante – Zeit vor 1721; danach wurden die Bürger der Stadt nicht mehr an deren Verwaltung beteiligt, die Räume dem Rats-keller zur Verfügung gestellt.
Unterstellt man, dass die Feuerschutzvorschriften, die 1639 unter dem Eindruck der weit verbreiteten, kriegsbedingten Brandschatzungen auch in Minden neu erlassen worden waren, nun strenger durchgesetzt wurden, wird es von da an auch keine neuen Schleifspuren mehr gegeben haben. Die seither verstrichene Zeit ist lang genug, um den Ursprung der alten in Vergessenheit geraten lassen zu haben.
Klarheit darüber, wann und warum die Spuren entstanden sind, wird kaum zu haben sein. Für das Rathaus sind vielleicht noch Aufschlüsse aus den Ratsprotokollen des 17. Jahrhunderts möglich, die noch unausgewertet im Archiv lagern. Wahrscheinlich haben die Rillen, Scharten und Kerben im Aberglauben wurzelnde Ursachen, die sich aber mit der Zeit ins bloß Symbolhafte oder ins Brauchtum verflacht haben können. Die schwerwiegenden Formen des Aberglaubens wie der Hexenwahn verschwanden mit dem Zeitalter der Aufklärung. Gefährliche Formen des Brauchtums bedurften des Verbots. Dafür stand die um 1650 anbrechende Preußenzeit in Minden noch mehr als die Schwedenzeit, aus der die strengen Feuerschutzvorschriften überliefert sind.