Martin Hutze

Fritz W. Franzmeyer

Martin Hutze

(1894-1968)

Sohn des Architekten Heinrich Hutze. Teilnehmer beider Weltkriege. Seit 1926 Anwalt in Minden, bald darauf auch Notar. Gab sich nicht dem NS-Regime preis. Nach dem II. Weltkrieg einige Jahre mit dem Mindener RA Flemming assoziiert. Seit 1952 vom Schlaganfall halb gelähmt. Am 3. Mai 1945 von den Briten zum Mindener Bürgermeister ernannt. Doch schon 1946, als die kommunale „Doppelspitze“ eingeführt wurde, Entscheidung für für seine Kanzlei statt für den Posten des Stadtdirektors. Beendete sein Amt am 3. Oktober. Dennoch rückwirkend zum 1.11.1945 und befristet bis zum 31.10.1957 als „politischer Ehrenbeamter“ berufen. Später schrieb er auf dieser Grundlage ein Stück bundesdeutsche Rechtsgeschichte: Er klagte gegen die Stadt Minden auf Zahlung von Versorgungsbezügen nach altem deutschem Gemeinderecht, das in der Zeit seiner Tätigkeit als Beamter noch gegolten hatte. In letzter Instanz wies der Bundesgerichtshof, wie alle Vorinstanzen, seine Klage ab und schuf damit den Präzedenzfall für zahlreiche Nachfolgefälle aus anderen Städten und Gemeinden der Bundesrepublik. Begraben auf dem alten Barkhauser Friedhof.